Förster’s Baumpflege

Gefahrenbaum erkennen: sieben Warnzeichen und was Sie sofort tun

Woran Sie einen gefährdeten Baum erkennen und wie Sie richtig reagieren.

Kurz gesagt: Risse im Stamm, Pilze am Stammfuß, Hohlstellen, Schiefstand mit aufgerissenem Boden, viel Totholz und abgebrochene Äste sind Warnzeichen. Sichern Sie den Bereich unter dem Baum ab, machen Sie ein Foto und lassen Sie den Baum vor Ort ansehen.

Sieben Warnzeichen am Baum

  1. Risse und Spalten im Stamm oder an Starkästen: Hier hält das Holz nicht mehr zusammen.
  2. Pilzfruchtkörper am Stamm oder am Wurzelanlauf: Sie zeigen, dass im Holz darunter Abbau stattfindet.
  3. Hohlräume, Faulstellen und abgelöste Rinde: Der Stamm ist an dieser Stelle geschwächt.
  4. Schiefstellung mit angehobenem oder aufgerissenem Boden am Wurzelbereich: Der Baum verliert seinen Halt.
  5. Viel Totholz oder abgestorbene Kronenteile: Äste können ohne Vorwarnung herunterkommen.
  6. Abgebrochene oder eingerissene Äste nach einem Sturm: Die Bruchstelle wirkt auf weitere Kronenteile.
  7. Dünne, lichte Krone mit auffällig wenig Laub in der Vegetationszeit: Der Baum versorgt sich nicht mehr gut.

Ein einzelnes Zeichen ist ein Hinweis, kein Urteil. Entscheidend ist die Kombination aus Baumart, Standort und Zustand. Darum sehen wir uns den Baum vor Ort an und sagen Ihnen klar, was zu tun ist.

Was Sie sofort tun

  • Bereich unter und neben dem Baum absperren und meiden, auch Parkplätze und Spielflächen.
  • Bei akuter Gefahr für Menschen oder Verkehr: Notruf 112.
  • Bei Bäumen auf öffentlichem Grund: Ordnungsamt oder Grünflächenamt des Bezirks informieren.
  • Fotos von Stamm, Stammfuß und Krone machen: Sie helfen bei der ersten Einschätzung.
  • Ort und Fotos an uns senden: Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Nach einem Sturm: erste Schritte

Hängende Äste, entwurzelte Nachbarbäume und Stämme, die sich bewegen, brauchen Abstand. Nähern Sie sich nur, wenn der Bereich ruhig und gesichert ist. Elektrische Leitungen in der Nähe bleiben Sache des Netzbetreibers: Rufen Sie ihn an. Alles Weitere besprechen wir nach der Besichtigung.

Wer ist zuständig?

Auf Ihrem Grundstück tragen Eigentümerinnen und Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht für ihre Bäume. Bei Bäumen an Straßen und in Parks ist das Bezirksamt zuständig. Hausverwaltungen, Vereine und Gewerbeflächen sehen sich ihre Bäume am besten regelmäßig an, vor allem nach Stürmen.

So läuft die Besichtigung ab

Sie schicken uns Ort und ein Foto. Wir sehen uns den Baum vor Ort an, benennen sichtbare Schäden und sagen Ihnen, welche Arbeit sinnvoll ist. Danach erhalten Sie ein Angebot mit Leistungsumfang. Mehr dazu im Ratgeber zu den Kosten einer Baumfällung, im FAQ und auf der Seite Gefahrenbaum erkennen.

Diese Hinweise ersetzen keine fachliche Baumkontrolle und keine Rechtsberatung.

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