Förster’s Baumpflege

Baum fällen in Berlin: Genehmigung und Antrag aus einer Hand

Darf der Baum weg? Wir klären das bei der Besichtigung, bereiten die Angaben vor und fällen danach sicher.

Kurz gesagt: Für viele Bäume in Berlin gilt die Baumschutzverordnung. Ob Ihr Baum dazugehört, sehen wir uns gemeinsam mit Ihnen an. Wenn eine Genehmigung nötig ist, begleiten wir den Weg vom Foto bis zur Fällung.

So begleiten wir Sie

  1. Anfrage: Ort und ein Foto genügen.
  2. Besichtigung: Wir sehen Baum und Standort an und sagen Ihnen, ob und welche Genehmigung nötig ist.
  3. Angaben vorbereiten: Wir fassen zusammen, was die Behörde braucht: Standort, Baumart, Zustand, Fotos und der Grund der Fällung.
  4. Antrag: Ihn stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer beim zuständigen Bezirksamt. Bei Vollmacht übernehmen wir die Einreichung nach Absprache.
  5. Fällung: Nach der Entscheidung planen wir den Termin und führen die Arbeit sicher aus. Auflagen aus dem Bescheid beachten wir dabei.

Warum sich Begleitung lohnt

  • Sie sparen Zeit: Die nötigen Angaben liegen vollständig vor.
  • Sie planen sicher: Wir kennen Termine, Zugang und Technik und stimmen alles aufeinander ab.
  • Sie haben einen Ansprechpartner von der ersten Frage bis zur sauberen Fläche.

Tiere und Nester im Blick

Vor jeder Fällung schauen wir auf Nester, Höhlen und Quartiere. Für Gutachten und ökologische Baubegleitung holen wir Fachleute aus unserem Netzwerk dazu. Die Fällsaison hat eigene Regeln: Wir beraten Sie zum passenden Zeitpunkt.

Wenn es eilt

Bei akuter Gefahr: Bereich absperren, bei Gefahr für Menschen oder Verkehr Notruf 112, bei Bäumen auf öffentlichem Grund das Ordnungs- oder Grünflächenamt informieren. Mehr unter Was Sie sofort tun.

Weiterlesen: Was kostet eine Baumfällung? · FAQ: Wer entscheidet über eine Fällung? · Gefahrenbaum erkennen

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Bezirksamts.

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